Schiffstagebuch und weitere Dokumentation

Auf Grund internationaler (SOLAS) und nationaler Vorschriften (Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung, Verordnung über Sicherung der Seefahrt) muss ein Schiffstagebuch auf jedem deutschen Schiff geführt werden. Dies schließt Sportboote mit ein. Auf der Esprit benutzen wir die Vorlage der deutschen Berufsschifffahrt.

Die fertigen Seitenvordrucke dienen als Orientierung, können aber auch für Extraberichte überschrieben werden. Es steht für jeden Tag eine Doppelseite zur Verfügung. Ergänzungen, bspw. die Dokumentation eines Zwischenfalles, können auf den freien Seiten im hinteren Teil des Logbuches geführt werden. Je vollständiger ein Tagebuch geführt ist, desto glaubwürdiger sind die Eintragungen. Bei einem Rechtsstreit oder im Versicherungsfall dient das Logbuch als Beweismittel. Jeder Eintrag sollte gut lesbar sein.

Alle wichtigen Vorgänge zur Maschine, Funkbetrieb, Unfälle etc. werden in diesem Logbuch vermerkt. Es müssen ausreichend ausführliche Aufzeichnungen über alle bedeutungsvollen Vorfälle und Tätigkeiten gemacht werden. Ziel: Die Reise muss aus diesen Aufzeichnungen im Rückblick nachvollziehbar sein.

Eintragungen vor der Abfahrt:

  • Die Reisen werden fortlaufend durchnummeriert, auch eine Tages- oder Halbtagesfahrt bekommt eine eigene Nummer
  • Vermerk aller Crewnamen der Besatzung mit Funktionen (keine Crewlisten einkleben)
  • Sicherheitseinweisung und Einweisung in die Bordroutine zu Beginn der Reise durchgeführt

Während der See-Reise:

  • Abfahrts- und Ankunftszeiten
  • Evtl. Wacheinteilung
  • Wetter- und Seegangsbeobachtungen
  • Kurse mit Positionsangaben, sodass die Kurse auch ohne Seekarte nachvollziehbar sind
  • Änderungen der Segelführung
  • Personenunfälle während der Reise
  • Schäden an Schiff oder Ausrüstung während der Reise
  • Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse und Maßnahmen (z.B. R-Weste Nr. 1-3 ausgelöst weil … und wieder betriebsklar gemacht von …Name um … Uhrzeit, Seeschlagblenden angebaut wegen Sturmwarnung, POB-Manöver für Übungszwecke gefahren etc.), Informationen über Sicherheitsmängel, bedeutende Vorkommnisse für die Sicherheit der Seefahrt einschließlich Umweltschutz, Zusammenstöße mit anderen Schiffen oder Schifffahrtseinrichtungen, Gründe für unterlassene Hilfeleistung und der Missachtung der Verpflichtung, am Unfallort zu bleiben
  • Eintragung von Routinechecks (Sicherheit, Technik, Tankfüllstände …)
  • Nach jeder Wache: Seemeilen über Grund (aus der Seekarte) unterteilt in Segelmeilen und Motormeilen, Fahrten mit Stützsegel zählen als Motormeilen, nur ganze Seemeilen eintragen
  • Laufzeiten von Hauptmaschine, Generator und Heizung (täglich)

Im Hafen:

  • Ankunftszeit und Liegeplatz
  • Leinenführung
  • Landstrom
  • Einklarierung
  • Menge des entsorgten Mülls
  • Bordwachen
  • Hafenaktivitäten (Landgang, Reparaturen, Einkäufe, Betankung,…)
  • Hafenwetter

Am Ende der Reise:

  • Zusammenfassung der angelaufenen Häfen
  • Seemeilen (gesamt sowie unterteilt in Segel- und Motormeilen)
  • Bestand Diesel, Frischwasser und Gas
  • Beschreibung der Schiffsübergabe
  • Wann hat wer von der alten Crew das Schiff verlassen

Streichungen und spätere Änderungen sind mit Datum und Unterschrift zu versehen. Gestrichenes muss weiterhin lesbar bleiben. Der Skipper ist für das ordnungsgemäße Führen des Tagebuches verantwortlich. Eintragungen sollen auch von Stammcrew und Trainees vorgenommen werden, damit sie auch mit dieser Aufgabe vertraut werden. Bei Schiffsunfällen muss der Schiffsführer für die Sicherstellung des Tagebuches sorgen.

Wichtige Unterlagen, in die gegebenenfalls zusätzlich Eintragungen zu machen sind:

  • Wartungs- und Reparaturbuch (grüner Ringordner)
  • Crewliste
  • Aktualisierung der Was-Liegt-Wo-Liste
  • Ergänzungen und Änderungsvorschläge im Betriebssicherheitshandbuch
  • Aktualisierungen oder Bemerkungen in der Seekartenliste
  • Bordkassen-Formular