Externe Qualifikationen¶
Wie schon im Kapitel Bordphilosophie formuliert, „hängen wir nicht am Schein“. Die Qualifikation, die durch formale Ausbildungsbescheinigungen erworben wurde, wird erst durch die praktische Anwendung zu echtem Können. Gesetzliche Vorschriften erfordern jedoch vielfach Ausbildungsbescheinigungen.
Und in der Tat ist auch das theoretische Wissen ein unverzichtbarer Teil beim Segeln. Daher unterstützen wir den Erwerb des SSS, SHS und LRC finanziell durch die Übernahme der Prüfungsgebühren, durch die Organisation von Lerngruppen und internen Fortbildungen und den Austausch von Materialien.
Führerscheine: SHS & SSS¶
Je nach Fahrtgebiet sind wir nach Schiffsbesatzungszeugniss der BG-Verkehr verpflichtet, die Besetzung des Schiffes mit Inhabern von Befähigungszeugnissen wie folgend sicher zu stellen:
- Fahrtgebiet C (Küstengewässer):
Fahrten bis maximal 12 sm Abstand von der Festlandküste (z. B. Distanz Bremerhaven – Helgoland)
1x Sport-Küstenschifferschein und zusätzlich 1x Sportküstenschifferschein, wenn der Törn länger als 10 Stunden dauert
- Fahrtgebiet B (Küstennahe Seegewässer):
Auf Gewässern aller Meere bis zu 30 sm Abstand von der Festlandküste, sowie Nord- und Ostsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
2 x Sportseeschifferschein
- Fahrtgebiet A (Hochsee):
Uneingeschränkte Fahrten, fern von Küsten, während derer völlig auf sich allein gestellte Fahrzeuge für eine längere Zeit in der Lage sein müssen, Notsituationen zu bewältigen, ohne Hilfe von aussen erwarten zu können.
2x Sporthochseeschifferschein
Funkscheine: LRC¶
Laut deutschem Gesetz ist der Schiffsführer verpflichtet, einen gültigen Funkschein für die an Bord befindlichen Anlagen zu besitzen. Im Falle der Esprit ist dies das Long Range Certificate (LRC), da wir eine InmarSat-C-Anlage an Bord installiert haben.
Erste Hilfe: Medizinische Fürsorge auf Fahrtenseglern¶
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs wird allen Stammcrewmitgliedern empfohlen. Es ist generell eine sinnvolle Maßnahme, die in allen Lebensbereichen, auch außerhalb des Schiffes, in kritischen Situationen wichtig sein kann. Am Anfang jeder Reise wird das Crewmitglied ermittelt, welches die meiste medizinische Erfahrung hat und zum Ansprechpartner für medizinische Belange erklärt.
Auf Fahrten der „weltweiten Fahrt“, also außerhalb der Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristolkanals, der Irischen und der Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres oder bei Entfernungen von mehr als 30 sm vom der Festlandküste, bei denen unter Umständen Hilfe von außen nur schwer zu erreichen ist, bemühen wir uns, mindestens einen Inhaber eines Scheines „medizinische Fürsorge für Fahrtensegler“ oder einen auf ähnlichem oder höherem Niveau Ausgebildeten an Bord zu haben.