Manövrierunfähigkeit

Wenn das Schiff wegen außergewöhnlichen Umständen oder Schäden nicht mehr so manövrieren kann, dass es anderen Fahrzeugen ausweichen kann, dann gilt das Fahrzeug als manövrierunfähig. Dies wird den anderen Verkehrsteilnehmern durch die entsprechenden Lichter und Signalkörper; 2 rote Rundumlichter bzw. 2 schwarzen Bälle angezeigt. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte schnellstens geankert werden.

Ruderausfall: Der häufigste Grund ist der Verlust der Steuerfähigkeit, durch Beschädigungen am Ruder oder der Ruderanlage. In den meisten Fällen kann durch Aufriggen der Notpinne wieder eine Ruderwirkung erzielt werden.

Tipp

Weiß ich, wie der Einbau und die Benutzung der Notpinne funktioniert?

Maschinenschaden: Bei einem Maschinenschaden müssen bei Wind zumindest Groß- und Focksegel gesetzt werden, so ist das Schiff schnell wieder steuer- und manövrierfähig. Es sind vielfältige Szenarien denkbar, in denen gute Kenntnisse über die Maschinenanlage wichtig sind.

Mastbruch: Bei einem Mastbruch müssen die Wanten (Rodrigg) gekappt werden. Die nötigen Werkzeuge (Akkuflex und Handeisensäge) befinden sich im Werkzeugschapp bzw. in der BB Achterkammer unter der Mittelkoje.

Crewausfall z.B. durch Seekrankheit: Ist ein Großteil der Besatzung durch Seekrankheit oder andere Krankheiten ausgefallen, sollte die Zahl der gesetzten Segel entsprechend reduziert werden.