Schiffsführung

Der Skipper trägt zu jeder Zeit die Verantwortung für Schiff und Besatzung. Er verfügt daher über die Weisungsbefugnis gegenüber allen anderen Besatzungsmitgliedern. Er ist bei seinen Entscheidungen vorrangig seemännischen Grundsätzen verpflichtet. Entscheidungen zu allen Belangen der Schiffsführung werden an Bord getroffen. Sollte die Situation es erfordern, ist der Skipper verpflichtet, von geltenden Vorschriften und von Vorgaben aus diesem Handbuch abzuweichen. Stellt er grobe Mängel im Bereich Sicherheit und Umweltschutz fest, liegt es in seinem Verantwortungsbereich deren Beseitigung zu veranlassen. Hat der Schiffsführer das Kommando an den Co-Skipper oder Wachführer übergeben, trifft dieser nun alle Entscheidungen des unmittelbaren Schiffsbetriebs.

Siehe auch

Für weitere Details zu den Aufgaben des Skippers: siehe Anhang A.2 Übersicht zu den Aufgaben des Skippers