Grundlagen

Allgemeines

In einem Notfall ist es wichtig, dass schnell und richtig gehandelt wird. Daher sollten sich alle Besatzungsmitglieder öfter die Frage „Was wäre, wenn…?“ stellen und so den eigenen Kenntnisstand überprüfen. Idealerweise wissen alle Stammcrewmitglieder - und nicht nur der Skipper - genau Bescheid, wie richtig gehandelt werden muss, um wieder schnell Herr der Lage zu werden. Die wichtigsten Notfallsituationen und die Aufgabenverteilung der Stammcrew im Ernstfall sind in der Sicherheitsrolle aufgeführt.

Notfallsituationen sind in der Regel plötzlich auftretende und komplexe Situationen. Die im vorliegenden Handbuch aufgeführten Abläufe dienen als Überblick und als Übungsgrundlage. Sollte dem Skipper eine Reaktion, die im Handbuch nicht beschriebene wurde, wirkungsvoller erscheinen als dem Ablaufschema zu folgen, ist er verpflichtet entsprechend zu handeln.

Generalalarm

Der Generalalarm bedeutet, dass akute Gefahr besteht. Es gibt nur einen einzigen akustischen Alarm (sieben kurze und ein langer Ton). Der Alarm wird in der achteren Backskiste in der Cockpitmitte ausgelöst. Der Alarm kann durch den Ruf „Alle an Deck!“ unterstützt werden. Dieser Ruf gilt für jeden und unmittelbar. Sollte der Alarm ertönen, begibt sich die Besatzung mit Rettungsweste und warmer Kleidung schnellst möglich zum Sammelplatz ins Cockpit. Nachdem der Alarm ertönt, sollte der Skipper bzw. der Wachführer die Crew umgehend informieren, warum der Generalalarm ausgelöst wurde.

Dringend auszuführende Segelmanöver werden mündlich und nicht durch den Generalalarm bekannt gegeben.

Notruf

Ein Notruf sollte nur abgegeben werden, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Entscheidung einen Notruf zu senden, trifft nur der Skipper oder dessen Stellvertreter. Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Notruf abzusetzen. Adressaten sind die umliegenden Schiffe, die zur Hilfeleitsung verpflichtet sind und/oder eine Notrufzentrale. Bei Notfällen in der ganzen Welt kann man sich immer an des MRCC Bremen wenden. Die Mitarbeiter übernehmen dann die Koordinierung der Rettungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der lokalen Rettungsstelle.

Möglichkeiten einen Notruf abzusetzen (GMDSS):

  • UKW (Reichweite ca. 30 sm, alle umliegenden Schiffs- und Landstationen hören mit):
    • Kanal 16 „MAYDAY“
    • DSC: Button unter Plastikabdeckung 5 sec gedrückt halten oder über die Menüsteuerung, MMSI-Nummer vom MRCC Bremen: 002111240
    • Bei einer Störung der Antenne (z.B. bei einem Mastbruch) kann auch die Notantenne benutzt werden. Diese befindet sich in der Skipperkammer, im Skipperschrank auf dem Stringer, in unmittelbarer Nähe zur UKW-Blackbox
  • Inmarsat C (per Satellit, unbegrenzte Reichweite zwischen den Breitengraden 70° N/S, alle Schiffs- und Landstationen werden alarmiert):
    • Plexiglasscheibe abziehen – „2-Finger-Griff“ 5 Sekunden gedrückt halten
    • Menüsteuerung des Laptops - nur Text versenden möglich
  • EPIRB (COSPAS SARSAT):
    • Per Knopfdruck (Handauslösung)
    • Wenn die EPIRB ins Wasser geworfen wird
    • Beim Untergang des Schiffes schwimmt die EPIRB automatisch auf (Wasserdruckauslöser) und löst dann automatisch aus, alle Schiffs- und Landstationen werden alarmiert
  • Iridium Mobiltelefon (kein GMDSS) über Satellit (Sendemöglichkeit weltweit inkl. Pole, Schiffe im Umkreis werden nicht alarmiert, mit Vertrag), Telefongespräch mit MRCC Bremen: +49 (0) 421 – 53 687 0 ist einprogrammiert
  • Mobiltelefon über Landstation (Senderempfang bis ca. 15 sm Entfernung zum Land, Schiffe im Umkreis werden nicht alarmiert, mit Vertrag), Telefongespräch mit MRCC Bremen: 124 124 aus allen deutschen Mobilnetzen
  • SART:
    • Sendet ein Signal, welches auf dem RADAR vorbeifahrender Schiff deutlich sichtbar ist
  • Pyrotechnische Signale:
    • Handfackeln
    • Fallschirmraketen
    • Rauchsignale

Tipp

Beherrsche ich sicher die verschiedenen Wege einen Notruf abzusetzen?

Im Schadensfall

  • Datum, Uhrzeit, Position und Hergang schriftlich festhalten (Logbucheintrag)
  • Alles fotografisch festhalten und ggf. eine Skizze anfertigen
  • Adressen bzw. Daten von Zeugen notieren
  • Wasserschutzpolizei bzw. Hafenmeister informieren
  • Keine Haftungsanerkennung abgeben
  • Versicherungsbeauftragten (siehe Telefonliste) sofort anrufen oder wenn der Versicherungsbeauftragte nicht erreichbar ist, nach Absprache mit dem Schiffsrat, direkt den Versicherer kontaktieren

Siehe auch

Anhang A.1 Im Schadenfall